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GEZ-Rebellin wieder frei

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Die 46-Jährige, die wegen ihrer Weige­rung, Rundfunk­bei­trag zu zahlen, im Gefängnis saß, ist aus der Haft entlassen worden. Sie befinde sich seit Montagabend auf freiem Fuß, teilte das Frauengefängnis in Chemnitz am Dienstag auf Anfrage mit. Die Frau aus dem thürin­gi­schen Geisa saß seit dem 4. Februar in Erzwin­gungs­haft. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffent­lich-recht­li­chen Sender gezahlt und sich gewei­gert, eine vom Gerichts­voll­zieher gefor­derte Vermö­gens­aus­kunft abzugeben.  Der Grund für die Entlas­sung: Der Mittel­deut­sche Rundfunk (MDR) hat laut Amtsge­richt Bad Salzungen den Antrag auf Erlass des Haftbe­fehls zurück­ge­zogen. Dieser sei daraufhin am Montag aufge­hoben worden. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende", so Gerichts­spre­cher Hans-Otto Burschel. Der Zahlungs­rück­stand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.  Ob das Mahnver­fahren nun wieder von vorn beginnt, dazu äußerte sich der zustän­dige Beitrags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio nicht - mit Verweis auf Daten­schutz.Ende 2014 waren laut Beitrags­ser­vice insge­samt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unter­nehmen, Insti­tu­tionen und Einrich­tungen im Mahnver­fahren oder in Vollstre­ckung. In einem Inter­view mit der "Welt am Sonntag" hatte die 46-Jährige, die weder Fernseher noch Radio besitzt, das System zur Rundfunk­fi­nan­zie­rung als verfas­sungs­widrig kriti­siert. "Ich habe nie Einspruch erhoben, Schreiben ignoriert, ich wollte dagegen von der Justiz die Recht­mä­ßig­keit des Gebüh­ren­ein­zuges erklärt bekommen. Ich ließ alles auf mich zukommen." Nach erfolg­losen Mahnungen und Bescheiden hatte das Amtsge­richt im September 2015 auf Antrag des MDR einen Haftbe­fehl zur Erzwin­gung der Vermö­gens­aus­kunft erlassen. In sozialen Netzwerken solida­ri­sieren sich unter­dessen zahlreiche Beitrags­gegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metall­fa­brik verlor. Rundfunk­bei­träge werden ausschlie­ß­lich für den öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk erhoben, unser privat­wirt­schaft­li­cher Sender finan­ziert sich ausschlie­ß­lich durch Werbung.