Görlitz geht gegen Urteil zur Zweitwohnungssteuer vor
Görlitz geht gegen ein Urteil zur Zweitwohnungssteuer vor. Die Stadtverwaltung will erreichen, dass Revision zugelassen und damit der Fall von einer anderen Instanz entschieden wird. Begründung: Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung. Außerdem sei das Urteil fehlerhaft. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Studentenwerk nicht berechtigt war, der Stadt Namenslisten von Mietern der Studentenwohnheimen zu übermitteln. Der Fall liegt schon fast sieben Jahre zurück. Im Oktober 2011 hatten städtische Bedienstete die Namen an den Briefkästen der Studentenheime in Görlitz mit den Listen der Zweitwohnungssteuerzahler abgeglichen. Dabei stellten sie fest, dass über die Hälfte der Heimbewohner ihrer Anzeigepflicht nach dem Melderecht und der Zweitwohnungssteuer nicht nachgekommen war. Daraufhin bat die Stadt um die Bewohnerlisten und bekam sie auch. Das war nicht rechtens, entschied das Oberverwaltungsgericht und verwarf damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, der unteren Instanz.