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Görlitzer Klinikum zahlt einer Patientin 25.000 Euro

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Das Görlitzer Klinikum zahlt einer Patientin 25.000 Euro. Ein entsprechender Vergleich wurde jetzt vor dem Landgericht Görlitz besiegelt. Der Patientin war bei einer Krebs-OP eine Brust abgenommen worden. Das erschien aber nicht nötig. Um die Tumorzellen zu entfernen, hätte ein  brusterhaltender Eingriff ausgereicht, so die Einschätzung des Gutachters. Mit dem geschlossenen Vergleich wurde das Verfahren abgekürzt.  Er ist bereits rechtskräftig. Der Vergleich bedeutet aber kein Schuldeingeständnis durch das Klinikum.