Görlitzer siegt im Streit um Jugendbildnis auf T-Shirt

Zuletzt aktualisiert:

Ein Görlitzer Geschäftsmann darf weiter ein T-Shirt mit einem speziellen Jugendporträt anbieten. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihm Recht und wies die Klage einer Frau ab. Sie  war 1960 von der sorbischen  Künstlerin Hana Krawcec gezeichnet worden und hatte nun - rund 60 Jahre später –  mit eidesstattlicher Versicherung geltend gemacht, dass sie noch heute von Freunden und Verwandten wiedererkannt werde. Sie fühle sich deshalb  in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Das sah das Gericht anders. Die Klägerin müsse aufgrund des Linolschnitts nicht mehr damit rechnen, auch in ihrem weiteren Umfeld erkannt und herabgewürdigt zu werden. Das Risiko, dass sie in einem unpassenden Zusammenhang mit ihrem Jugendbildnis konfrontiert werde, müsse in der Gesamtwürdigung dahinter zurückstehen. Zudem habe der Geschäftsmann erklärt, dass er durch den Verkauf des T-Shirts auch die Verbreitung der sorbischen Kunst fördere und dafür auch einen Teil des Kaufpreises spende. Für ihn spreche auch die verfassungsrechtlich verbriefte Kunstfreiheit.

Das Gericht hob deshalb eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Görlitz auf. Die Entscheidung ist unanfechtbar.