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Görlitzer Vergewal­ti­gungsprozess wird neu aufgerollt

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Görlitzer Verge­wal­ti­gungs­pro­zess wird neu aufge­rollt. Der Bundes­ge­richtshof hat Mängel in der Beweis­wür­di­gung festge­stellt und den Fall nach Bautzen verwiesen. Das Landge­richt Görlitz hatte den Angeklagten im April vergan­genen Jahres wegen Verge­wal­ti­gung und Körper­ver­let­zung seiner Lebens­ge­fährtin zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verur­teilt.