Görlitzer wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt
Zuletzt aktualisiert:
Wegen gewerbsmäßiger Hehlerei ist ein Görlitzer zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht Görlitz ordnete außerdem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Nach Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte gestohlene und durch Betrug erschwindelte Waren über einen An- und Verkaufladen in der Görlitzer Innenstadt vor allem über das Internet gewinnbringend weiterveräußert. 18 von insgesamt 50 angeklagten Fällen wurden in das Urteil einbezogen. Es ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Gegen die mitangeklagte Inhaberin des Ladens wurde der Proezss eingestellt.