++ EIL ++

Görlitzer wegen gewerbsmäßiger Hehlerei verurteilt

Zuletzt aktualisiert:

Wegen gewerbs­mä­ßiger Hehlerei ist ein Görlitzer zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewäh­rung verur­teilt worden. Die Strafe wurde zur Bewäh­rung ausge­setzt. Das Landge­richt Görlitz ordnete außerdem 200 Stunden gemein­nüt­zige Arbeit an. Nach Überzeu­gung der Kammer hatte der Angeklagte gestoh­lene und durch Betrug erschwin­delte Waren über einen An- und Verkauf­laden in der Görlitzer Innen­stadt vor allem über das Internet gewinn­brin­gend weiter­ver­äu­ßert. 18 von insge­samt 50 angeklagten Fällen wurden in das Urteil einbe­zogen. Es ist jedoch noch nicht rechts­kräftig. Gegen die mitan­ge­klagte Inhaberin des Ladens wurde der Proezss einge­stellt.