„Grapschen darf man nicht!“ - Urteil in Weißwasser
Wegen eines sexuellen Übergriffs hat heute das Amtsgericht Weißwasser einen gelernten Pflegehelfer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Tat geschah am Empfang einer gemeinnützigen Einrichtung in Weißwasser. Der Angeklagte, der dort auf Probe eingestellt worden war, hatte der Verantwortlichen am Tresen von hinten unter dem T-Shirt an die Brust gefasst. Dabei nutzte er den Überraschungseffekt aus. Er stellte sich hinter die Rollstuhlfahrerin. „Ich war geschockt“, sagte die 26-Jährige heute in der Verhandlung aus. Beide kannten sich von früher aus Schulzeiten.
Der 30-Jährige gestand und bereute die Tat. Er sprach von einer Kurzschlussreaktion. Da seien von früher wieder die Gefühle hochgekommen. „Grapschen darf man nicht!“, ermahnte ihn der Richter. Der Angeklagte erhielt außerdem die Auflage, 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.