Gutachter: Wolf reißt Schaf in Oppitz
Auf einer Koppel in Oppitz bei Königswartha ist am Morgen ein totes Schaf gefunden worden. Ein Gutachter geht von einem Wolfsriss aus. Das Schaf stand auf einer Weide, die mit einem 1,10 Meter hohen Elektrozaun und Flatterband gesichert ist. Sachsen hat unterdessen volle Entschädigung bei Wolfsrissen für Schäfer versprochen. Der Ausgleich, mit dem der Wert getöteter Tiere erstattet werden kann, ist jetzt auch über 15 000 Euro hinaus in voller Höhe aus staatlichen Mitteln möglich. Das kündigte heute das Landwirtschaftsministerium an. Außerdem soll die Auszahlung beschleunigt werden. Bisher hatten Tierhalter nur dann Anspruch auf volle Entschädigung vom Freistaat, wenn der Gesamtbetrag in drei aufeinanderfolgenden Jahren den Betrag von 15.000 Euro nicht überschritt. Darüber hinaus war nur noch ein Ausgleich in Höhe von 80 Prozent des Schadens möglich. Tierarztkosten sowie Arbeitskosten für die Suche nach vermissten Tieren werden bis zu 80 Prozent und maximal bis zur Höhe des Marktwertes des betreffenden Tieres erstattet.Aus der Pressemitteilung des Ministeriums:"Voraussetzung für einen Schadensausgleich nach Nutztierriß sind Haltungsbedingungen, die der guten fachlichen Praxis entsprechen sowie die Einhaltung eines Mindestschutzes vor Wolfsübergriffen bei Ziegen, Schafen und Gatterwild. Eingetretene Nutztierschäden müssen innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Landratsamt bzw. der örtlich zuständigen Kreisfreien Stadt gemeldet werden, damit eine schnelle Rissbegutachtung erfolgen kann. Der Schadensausgleich erfolgt dann auf Antrag durch die Landesdirektion Sachsen (LDS)".