++ EIL ++

Haft oder Psychiatrie? Hochstapler-Prozess in Bautzen geht weiter

Zuletzt aktualisiert:

Die Staatsanwaltschaft hat für einen Hochstapler und Betrüger aus Großpostwitz dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Zuvor hatte heute ein Gutachter  dem 41-jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert, aber keine psychiatrische Erkrankung."Er lässt gern etwas weg. Er ist zu klug, um zu lügen"Der Angeklagte hatte sich einen Doktortitel zugelegt, um sich angeblich als sterbenskrank  in Krankenhäuser einweisen zu lassen und  opiumhaltige Medikamente zu bekommen. „Er suchte Palliativstationen auf, um seine Opiat-Sucht zu befriedigen“. Der Gutachter hatte ein längeres Gespräch mit dem Angeklagten in der JVA Bautzen geführt. „Er lässt gern etwas weg, er ist zu klug, um zu lügen“.  Die Titel habe er genutzt, weil es einfacher war , sich einweisen zu lassen.   Für den Psychiater ergibt sich das Bild „eines präzisen und gewissenhaften, möglicherweise überdurchschnittlich intelligenten Menschen“.   Und: „Er ist im Bilde. Er hatte auch einen Plan“. Das Fazit des Psychiaters: Der Angeklagte  sei stark drogensüchtig und brauche eine  Entzugstherapie. Der Gutachter geht davon aus, dass er eingeschränkt schuldfähig ist.Angeklagter hatte schlimme KindheitDer Verteidiger erklärte, sein Mandant könne nicht verurteilt werden. Er sei krank und damit schuldunfähig. Der Anwalt will, dass sein Mandanten in der Psychiatrie untergebracht werden. "Sollte der Angeklagte verurteilt werden, wird er später wieder Straftaten begehen". Nach seiner Ansicht hatte der Angeklagte eine schlimme Kindheit. Er sei als Zweijähriger von seinem Vater oft "in den dunklen Keller" eingesperrt worden.  Schon als Kind habe er massive Wutausbrüche gehabt und sein Spielzeug zerstört. Der Verteidiger  empfahl, die Tante des Angeklagten zu hören. Sie soll Diplom-Psychologin sein.

Im Prozess vor dem Amtsgericht Bautzen geht es nun darum, ob er schuldfähig ist und verurteilt werden kann oder ob ein höheres Gericht seine Schuldunfähigkeit feststellen soll und er für unbestimmte Zeit in eine geschlossene Anstalt kommt. Einen Antrag des Verteidigers, den Fall an das Landgericht abzugeben, lehnte Amtsrichter Dirk Hertle ab.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn alle 30 Taten gestanden. Er gab sich als Doktor, Richter undBetreuer aus, ließ sich als angeblich sterbenskrank in Krankenhäuser z.B. in Weißwasser, Zittau,  und Mainz einweisen. Dabei legte er selbstgebastelte Aufnahmescheine vor. Er bestellte Wein und kalte Platten in Größenordnungen – ohne zu bezahlen, ließ sich die Wohnung vorrichten – ohne die Rechnung zu begleichen. Als falscher Doktor untersuchte er einen Patienten auf Hodenkrebs.  "Ich war ein anderer"

Er habe all das getan, nicht um sich zu bereichern, sondern weil er ein anderer war, gestand der Großpostwitzer. Er fühlte sich allein, in den Krankenhäusern  war er unter Menschen. Ihm sei es besser gegangen, wenn er ein anderer war. Schon als Kind habe er Lügengeschichten erzählt. Sein Vater wollte, dass er dessen Handwerksbetrieb übernimmt. „Klempner, das  konnte ich nicht nicht“. Stattdessen   erlernte er den Botaniker-Beruf. „Mein Leben wurde aber nicht besser. Irgendwann habe ich angefangen, ein anderer zu werden“. Der Prozess geht am 11. Juni weiter. Dann wird der Verteidiger sein Plädoyer halten und anschließend das Gericht das Urteil verkünden.