Haftbefehl gegen Görlitzer Geschäftsmann außer Vollzug gesetzt - gegen Auflagen
Der vor vier Wochen inhaftierte Görlitzer Geschäftsmann kommt wieder frei. Heute wurde der Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt – gegen Auflagen. Entsprechende Informationen unserer Redaktion bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Görlitz, Irene Schott. Der Beschuldigte muss eine Kaution hinterlegen und sich regelmäßig bei der Polizei melden.
Gegen ihn wird wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels und Bankrotts, der Insolvenzverschleppung und Abgabenhinterziehung ermittelt. Er war wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden. Bei der Durchsuchung seiner fünf Casinos, einer Bar und fünf anderer Objekte waren große Mengen Bargeld sichergestellt worden: 190.000 Euro in Scheinen und fast 400 Kilogramm Münzgeld.