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Haftstrafe für Hundequäler

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Das Amtsge­richt Görlitz hat heute den Angeklagten zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verur­teilt. Außerdem darf er in den nächsten drei Jahren keinen Hund halten – und zwar nachdem er die Strafe verbüßt hat. Nach Überzeu­gung des Gerichts hatte der 35-jährige Mann aus Reichen­bach einen Welpen fast zu Tode gequält haben. Das Tier lebt jetzt bei einer Familie in der Nähe von Görlitz. Nach der Urteils­ver­kün­dung fragte der Angeklagte,  ob er wenigs­tens mal einen Hund strei­cheln dürfe. Das erlaubte ihm der Richter.