Haftstrafen für Bautzener
Zuletzt aktualisiert:
Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein Bautzener zu drei Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr Haft verurteilt worden. Darin einbezogen wurden Vorstrafen des Angeklagten. Der Bautzener Amtsrichter folgte zwei Taten der Anklage.
In einem Fall hatte der 47-Jährige einen Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes gebissen. Einem anderen gab er eine Ohrfeige, so dass dessen Trommelfell verletzt wurde. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte hiv-infiziert sei, bestätigte sich nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.