Haftstrafen für die Drei vom Pulsnitzer Brauereiteich
Das Landgericht Görlitz hat heute drei Männer aus Pulsnitz, Großröhrsdorf und Olbersdorf zu Haftstrafen von fünf bzw. vier Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete außerdem ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Sie hatten einen Mann in den Pulsnitzer Brauereiteich geworfen. Obwohl sie ihn nach wenigen Minuten wieder aus dem Wasser zogen, verstarb das Opfer elf Tage später an den Folgen (septisch-toxisches Multiorganversagen) im Krankenhaus.
Der Tat vor knapp zweieinhalb Jahren war ein Trinkgelage vorausgegangen. Alle Vier hatten am Brauereiteich rund zwei Stunden die Flaschen kreisen lassen. Die Angeklagten hänselten immer wieder ihr Opfer. Sie wurden dabei von einer auf einem Parkplatz installierten Videokamera gefilmt. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie einer der Drei versucht, den beleibten Mann in den Teich zu stoßen. Weil er das allein nicht schafft, ruft er die beiden anderen Trinkkumpane herbei. Alle Drei packen das Opfer an Armen und Beinen und werfen es – samt Rucksack - über ein Gelände ins Wasser. Danach klatschen sie sich ab und trinken weiter.
In der Verhandlung räumten die Verteidiger den Wurf ins Wasser ein. Sie bezeichneten die Tat als „bedauerliches Geschehnis“ und „schicksalhaften Verlauf“. Sie bestritten aber, dass der Tod im Zusammenhang mit der Tat steht und stellten den Vorwurf des Staatsanwaltes in Abrede. Er hatte Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt und verwies auf die Videoaufnahmen und Zeugenaussagen.
Dem folgte das Gericht. Es blieb aber unter der Forderung des Staatsanwaltes. Er hatte für den „Rädelsführer“ sechs Jahre und acht Monate gefordert und für die beiden anderen fünf bzw. fünfeinhalb Jahre. „Die Angeklagten waren überrascht von der Tat. Sie handelten deshalb nicht vorsätzlich, aber leichtfertig“, so der Vorsitzende Richter Theo Dahm. Sie hätten wissen müssen, dass für das Opfer eine erhebliche Gefahr bestanden habe, so Dahm mit Blick auf die Alkoholisierung und das Übergewicht des Mannes. Da half es auch nichts mehr, dass dem „Rädelsführer“, wie der Staatsanwalt ihn bezeichnete, drei Minuten nach dem Wurf ins Wasser offenbar Skrupel überkamen, er sich bis auf die Unterhose auszog, ins neun Grad kalte Wasser sprang und das Opfer aus dem Teich zog. Da war es laut einer Gutachterin schon zu spät. Der Mann konnte zwar noch reanimiert werden, verlor aber den Kampf gegen den Tod.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.