Hartz-IV-Empfänger müssen auch Sonntagsarbeit annehmen
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Hartz-IV-Empfänger, die Sonntagsarbeit ablehnen, müssen eine Kürzung der Bezüge hinnehmen. Das hat das Sozialgericht Leipzig entschieden. Geklagt hatte eine Frau, der ein befristeter Job an Kasse, Imbiss und Schlittschuhverleih in einer Eishalle angeboten worden war. Sie hätte in der Wintersaison im Schichtbetrieb von Mittwoch bis Sonntag arbeiten sollen. Das lehnte die Frau als unzumutbar ab, woraufhin ihr die Bezüge gekürzt wurden.