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Hehler-Prozess in Görlitz

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Ein Pärchen muss sich seit heute wegen gewerbs­mä­ßiger Hehlerei vor dem Landge­richt Görlitz verant­worten. Die Staats­an­walt­schaft wirft den Angeklagten rund 50 Taten vor. Sie sollen gestoh­lene und durch Betrug erschwin­delte Waren über ihren An- und Verkauf-Laden in Görlitz vor allem über das Internet weiter veräu­ßert und insge­samt 11.000 Euro Gewinn einge­stri­chen haben. Die krimi­nellen Geschäfte sollen über den Lebens­partner der Inhaberin gelaufen sein. Sie wußte angeb­lich nichts davon.

Diebe, Betrüger und Einbrü­cher müssen sich fast die Klinke in die Hand gegeben haben. Sie brachten Schmuck, Uhren, Spiel­zeug, Motor­rad­er­satz­teile, Werkzeuge – Waren, ergau­nert bei Versand­häu­sern, gestohlen in Wohnhäu­sern und Garten­lauben in Görlitz. Darunter war auch ein Koffer mit DDR-Münzen im Wert von fast 9.000 Euro, den der Trödel­laden-Angestellte für 1.500 Euro weiter­ver­kauft haben soll.

Ein Angebot des Richters, bei umfas­sendem Geständnis eine Bewäh­rungs­strafe zu erhalten, lehnte der Vertei­diger des Angeklagten ab – mit Blick auf drei weitere Verfahren. Dabei geht es u.a. um den Verdacht der Steuer­hin­ter­zie­hung. Der Prozess wird nun mit der Beweis­auf­nahme fortge­setzt. Der Staats­an­walt schüt­telte verständ­nislos den Kopf. Zum Angeklagten sagte er: „Sie laufen jetzt Gefahr, dass Sie in den Knast müssen!“.

Dagegen kann die An- und Verkauf-Inhaberin mit der Einstel­lung des Verfah­rens rechnen. Sie erklärte, dass sie durch eine schwere Erkran­kung längere Zeit nicht im Laden war und von den Umtrieben ihres Partners nichts gewußt habe. Zugleich räumte sie ein, ihr Geschäft vernach­läs­sigt zu haben.

Der Prozess wird fortge­setzt.