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Hitlergruß gezeigt - Bautzener zu Gefängnisstrafe verurteilt

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Das Amtsge­richt Bautzen hat einen 31-Jährigen zu zehn Monaten Gefängnis verur­teilt. Er hatte aus dem Fenster seiner Bautzener Wohnung dreimal den Hitler­gruß gegen vorbei­zie­hende Demons­tranten gezeigt. Der Angeklagte habe Bewäh­rungs­bruch begangen, begrün­dete Richter Dirk Hertle seine Entschei­dung. Der 31-jährige Bautzener war bereits zu sechs Monaten verur­teilt worden - wegen eines eintä­to­wierten Kelten­kreuzes an seiner Wade.In der Verhand­lung gab der Angeklagte zu, einmal den Hitler­gruß gezeigt zu haben. Polizisten hatten gefilmt, wie er die rechte Hand erhob. Zwei Beamte, die zur Absiche­rung der Demons­tra­tion im Einsatz waren, erklärten, dass der Bautzener noch zweimal den Arm nach oben streckte. Der Vertei­diger zweifelte jedoch an, ob es sich tatsäch­lich um den Hitler­gruß gehan­delt habe: "Für mich war das ein Winken aus dem Fenster." Da platzte dem Staats­an­walt fast der Kragen: "Sie werden angeleuchtet von der Polizei und gefilmt, die Teilnehmer einer linken Gegen­demo laufen an Ihrem Fenster vorbei, also öffent­li­cher kann man den Hitler­gruß nicht zeigen." Der Staats­an­walt bezeich­nete den Angeklagten als unbelehr­baren Wieder­ho­lungs­täter. Richter Dirk Hertle folgte dem Straf­an­trag der Staats­an­walt­schaft. Mit Blick auf die mit einem verbo­tenen Kelten­kreuz tätowierte Wade, für die der Angeklagte bereits bestraft wurde, sagte der Richter: "Sie haben den Schuss nicht gehört".  Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Der Angeklagte kann dagegen Berufung einlegen. Immerhin versprach der Angeklagte, er werde die Tätowie­rung nun entfernen lassen.