Hitlergruß gezeigt - Bautzener zu Gefängnisstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Bautzen hat einen 31-Jährigen zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte aus dem Fenster seiner Bautzener Wohnung dreimal den Hitlergruß gegen vorbeiziehende Demonstranten gezeigt. Der Angeklagte habe Bewährungsbruch begangen, begründete Richter Dirk Hertle seine Entscheidung. Der 31-jährige Bautzener war bereits zu sechs Monaten verurteilt worden - wegen eines eintätowierten Keltenkreuzes an seiner Wade.In der Verhandlung gab der Angeklagte zu, einmal den Hitlergruß gezeigt zu haben. Polizisten hatten gefilmt, wie er die rechte Hand erhob. Zwei Beamte, die zur Absicherung der Demonstration im Einsatz waren, erklärten, dass der Bautzener noch zweimal den Arm nach oben streckte. Der Verteidiger zweifelte jedoch an, ob es sich tatsächlich um den Hitlergruß gehandelt habe: "Für mich war das ein Winken aus dem Fenster." Da platzte dem Staatsanwalt fast der Kragen: "Sie werden angeleuchtet von der Polizei und gefilmt, die Teilnehmer einer linken Gegendemo laufen an Ihrem Fenster vorbei, also öffentlicher kann man den Hitlergruß nicht zeigen." Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten als unbelehrbaren Wiederholungstäter. Richter Dirk Hertle folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Mit Blick auf die mit einem verbotenen Keltenkreuz tätowierte Wade, für die der Angeklagte bereits bestraft wurde, sagte der Richter: "Sie haben den Schuss nicht gehört". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen Berufung einlegen. Immerhin versprach der Angeklagte, er werde die Tätowierung nun entfernen lassen.