Hund schießt auf Herrchen - Herrchen verliert Waffenkarte
Ein kurioser Jagdunfall vor mehr als zwei Jahren in Oßling bei Kamenz hat für den Jäger bittere Konsequenzen. Sein Gewehr ist er nun los. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Der Hund des Jägers hatte den Abzug betätigt. Der Bayer betreibt in Oßling eine Fischzucht. Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr ausgelöst haben. Der Jäger, der sich gerade mit einer Passantin unterhielt, wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt Pfaffenhofen entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert. Begründung: Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit in ihrem Auto transportieren. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation an.