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„Ich schlitze dich auf“ - über zehn Jahre für Messerstecher von Bischofswerda

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Zehneinhalb Jahre Gefängnis!  Im Prozess um die tödliche Bluttat vor gut einem Jahr auf dem Bischofswerdaer Altmarkt ist heute das Urteil gefallen. Das Landgericht Görlitz ging damit über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte achteinhalb Jahre gefordert. Dagegen plädierte der Verteidiger auf Freispruch wegen Notwehr.

Der 45-Jährige hatte viermal mit einem Messer auf seinen fünf Jahre älteren Bruder eingestochen. Er verblutete.  Vorausgegangen war ein Streit zwischen Beiden. Dabei ging es um den todkranken Vater, der im Krankenhaus lag.  Der ältere Bruder hatte sich mit seinem Vater überworfen. Dem  Angeklagten passte es nicht, dass sein Bruder den Vater nicht besuchen wollte. Am Abend vor der Tat, dem 6. Januar,  feierten er, seine Mutter und seine Lebensgefährtin das russische Weihnachtsfest. Sie tranken viel Alkohol, redeten sich in Rage. Der in Kasachstan geborene Angeklagte schickte  Sprachnachrichten mit Drohungen  an seinen Bruder: „Ich werde dich abstechen, ich schlitze dich auf“.

Aus dieser „alkoholgeladenen Laune“, so die Staatsanwältin, habe der Angeklagte dann seinen Bruder angerufen und ihn in der winterkalten Nacht zum Bischofswerdaer Altmarkt bestellt.   Beide Brüder erschienen in Begleitung.  Zunächst hatte der Angeklagte einen der Begleiter des Bruders mit einem Messerstich verletzt, der daraufhin weglief.   Der Bruder wiederum attackierte  die Lebensgefährtin des Angeklagten mit einer einklappbaren Handsäge. Er verletzte sie leicht. Auch sie lief weg. Beide Brüder standen sich nun allein gegenüber. „Sie wollten die Angelegenheit untereinander regeln. Der Angeklagte hatte die Absicht, seinen Bruder zu töten.“

Zu dieser Überzeugung kam auch das Gericht. Nachdem der später Getötete zweimal auf seinen Bruder mit der Klappsäge eingeschlagen, ihm aber nur Kratzer zugefügt hatte, packte der Angeklagte die Säge  und zerbrach den Kunststoffgriff. Sein Bruder hatte nur noch den Griff in der Hand.  „Der Angeklagte konnte den Angriff mit bloßen Händen abwehren. Es bestand also kein Grund mehr, in Notwehr zu handeln“, so Richter Theo Dahm. Er stützte sich dabei auf Zeugenaussagen. Das Opfer konnte sich noch einen nahen Park schleppen. Ein Zeuge, der zur Hilfe eilte und einen Notruf absetzte, wurde vom Angeklagten verjagt. „Er wollte, dass niemand seinem Bruder hilft.“  

Dagegen ging der Verteidiger von Notwehr aus und forderte Freispruch. Sein Mandant sei zunächst vom Begleiter seines Bruders angegriffen worden, dann von seinem Bruder, der ihn geschlagen habe. „Die Brüder waren darauf aus, die Auseinandersetzung bewaffnet zu führen – der Bruder meines Mandanten  mit einem Sägemesser.“  Das Gericht hingegen sah in der Klappsäge kein „lebensgefährliches Werkzeug“. Offen blieb, ob das sichergestellte Messer für die Tat benutzt wurde. Es wurden zwar daran Faserspuren, aber keine Blutspuren festgestellt. „Es kann nicht das Tatwerkzeug gewesen sein. Es bleiben Zweifel“, schlussfolgerte Verteidiger Michael Sturm.

 Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, auch nicht im letzten Wort, das ihm vom Gericht gewährt wurde.  Der gelernte Gebäudereiniger ist bereits 21 Mal  vorbestraft, davon in sieben Fällen wegen Körperverletzungen.

Die Lebensgefährtin des Getöteten nahm das Urteil mit Genugtuung auf. „Ich hatte mit weniger gerechnet. Aber es bringt mir meinen Partner nicht wieder“, sagte sie uns. Das Opfer hinterlässt fünf Kinder und zwei Enkel.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Audio:

Die Lebensgefährtin des Getöteten