In Sachsen muss künftig Radon-sicher gebaut werden
Gebäude in Gebieten mit hoher Radon-Belastung in Sachsen müssen künftig so gebaut werden, dass das radioaktive Gas nicht oder nur schwer eindringen kann. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung des Landesumweltamtes, die am 31. Dezember in Kraft tritt.
Darin steht auch, dass Arbeitgeber und Selbstständige für den Radonschutz an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss zuständig sind. Messungen dauern ein Jahr. Sie müssen Mitte 2022 abgeschlossen sein.
Von der Verfügung betroffen sind landesweit 107 Gemeinden: im Erzgebirgskreis 49, im Vogtlandkreis 21, in Mittelsachsen 19, im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge zwölf und im Kreis Zwickau sechs.
Radon verursacht Lungenkrebs, wenn es in hoher Konzentration und über einen längeren Zeitraum eingeatmet wird.