Innengastronomie in der Niederlausitz ab Donnerstag wieder geöffnet
In der Niederlausitz und den anderen Landesteilen von Brandenburg dürfen ab Donnerstag (3.6.) Gäste auch wieder in Restaurants bewirtet werden. Das kündigte heute Ministerpräsident Manfred Woidke an. Ein negativer Test ist Bedingung. Dagegen entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie, wenn nur Plätze auf der Terrasse angeboten werden. Haben Wirte innen und außen geöffnet, sind Tests auch für den Bereich im Freien vorgeschrieben.
Außerdem dürfen Theater, Konzerthäuser und Kinos wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen im Freien anbieten, in Innenräumen sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt.
Es darf auch wieder im größeren Kreis gefeiert werden: Im Freien sind bis zu 70 Gäste erlaubt, in Innenräumen maximal 30. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Personen. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.
Im Einzelhandel entfällt ab Donnerstag die Pflicht zu einer Terminvereinbarung vor dem Shoppen. Außerdem sollen Freibäder wieder öffnen. Neben Sport im Freien ohne Einschränkungen und ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ist auch Kontakt-Sport mit bis zu 30 Teilnehmern in Hallen erlaubt.
Ab 11. Juni an sind wiederÜbernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei gilt eine regelmäßige Testpflicht. Auch Thermen, Solarien und Schwimmhallen können dann wieder Gäste einlassen.