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Juristische Niederlage für Umweltschützer in Welzow

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Umweltschützer haben eine Schlappe erlitten. Die Leag darf für den Betrieb ihres Tagebaus Welzow Süd Grundwasser heben, absenken und in die Spree einleiten. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Erlaubnis für rechtens. Damit geht ein elfjähriger Rechtsstreit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland zu Ende.

Die Absicht von Tagebaubetreiber Leag steht im Einklang mit den wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen, urteilten die Richter. Die klagenden Umweltschützer reagierten verständnislos. Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat. Das Urteil sei ein erhebliches Problem für die Gestaltung des Wasserhaushaltes der Spree und die Verbesserung der Wasserqualität.