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Juristische Schlappe für unterlegenen Zittauer OB-Kandidaten -Wahl rechtens

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Die OB-Wahl in Zittau ist rechtens verlaufen. Das Verwaltungsgericht Dresden sieht keine Verstöße. Es wies die Klage des unterlegenen AfD-Bewerbers Jörg Domsgen  als unbegründet ab. Man könne dem amtierenden Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker keine Verfahrensfehler vorwerfen, zitierte Domsgen sinngemäß die Begründung der Richterin. Das Verwaltungsgericht hatte sich heute in öffentlicher Sitzung mit der Wahlanfechtung befasst.

Domsgen hatte  dem wiedergewählten Zittauer OB Wahlbeeinflussung vorgeworfen, und zwar im Zusammenhang mit seiner Abwahl als Vize-Oberbürgermeister durch den Stadtrat vor der OB-Wahl. Der AfD-Stadtrat legte zunächst Einspruch beim Landratsamt ein. Die Behörde erkannte aber keinen Verstoß. Daraufhin reichte er Klage beim Verwaltungsgericht ein.  

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, der Rechtsweg ausgeschöpft sein, steht der Vereidigung des Zittauer OB nichts mehr im Wege – dann voraussichtlich fast ein Jahr nach der Wahl.