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Kabinett beschließt Maskenpflicht an Schulen in Brandenburg

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Es war schon angekündigt worden, nun ist es amtlich: In der Niederlausitz und den anderen Regionen Brandenburgs gilt ein Maskenpflicht in Schulen und Horten. Das beschloss heute die Landesregierung. Die  Vorschrift gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe.  

Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen in Brandenburg wurde bis 4. September verlängert.  Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleibt vorerst bis zum 31. Oktober bestehen, doch für Autokinos gibt es nun in Einzelfällen Ausnahmen - etwa für Konzerte.

Für die berufliche Aus- und Weiterbildung lockert die Landesregierung die Abstandsregel, dafür muss aber eine Maske getragen werden. Bisher galt auch dort die Pflicht zum Mindestabstand von 1,5 Metern. Auch an Flughäfen entfällt die Abstandspflicht, wenn der Betrieb andernfalls nicht aufrecht erhalten werden kann. Auch dort gilt die Maskenpflicht.