Kamenzer Telefonterror-Urteil noch immer nicht rechtskräftig
Ein vor knapp zwei Jahren wegen tausendfacher belästigender Telefonanrufe und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilter Radeberger beschäftigt weiter die Justiz. Nachdem er vor drei Wochen zu seiner Verhandlung in zweiter Instanz in Bautzen nicht erschienen war, wurde seine Berufung verworfen. Daraufhin legte sein Anwalt Revision ein.Der damalige Student hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts Kamenz einige Tausend Mal bei einem Taxiservice in Weinböhla angerufen, außerdem 873 Mal bei einer Abschleppfirma in Hamburg. Die Angerufenen klagten danach über Panik- und Angstattacken und Schlafstörungen, waren zeitweilig nicht arbeitsfähig. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Ein Gutachter attestierte ihm volle Schuldfähigkeit. Das Urteil – 16 Monate Gefängnis – soll nun das Oberlandesgericht überprüfen.