Kamerasäulen in Görlitz und Zittau bleiben an
Die Polizei kann ihre Kamerasäulen in Görlitz und Zittau weiter betreiben. Durch das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zum Polizeigesetz ergeben sich nach Ansicht des Innenministeriums keine Auswirkungen auf die Videoüberwachung mit dem sogenannten Perl-System.
Die Kamerasäulen würden vor allem zum präventiven Zweck betrieben und gemäß der Strafprozessordnung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, erfuhren wir auf Anfrage. Der betreffende Paragraph sei nicht Gegenstand der Klage. Das Gericht hatte in dieser Woche entschieden, dass Teile des vor über vier Jahren in Kraft getretenen sächsischen Polizeigesetzes überarbeitet werden müssen. Konkret geht es unter anderem um die Datenerhebung und -weitergabe. Für nichtig erklärte das Gericht die Regelungen aber ausdrücklich nicht.