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Kampf gegen Fünf-Prozent-Hürde im Freistaat

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Die Freien Wähler in Sachsen haben wie angekün­digt Einspruch gegen die Landtags­wahl vom 31. August erhoben. „Nachdem die Wahl amtlich für gültig erklärt wurde, legen wir inner­halb der vorge­ge­benen Frist Beschwerde ein“, erklärte Vize-Landes­chef Steffen Große am Donnerstag. Die Freien Wähler beantragten in einem Schreiben an den Landtag „die Überprü­fung der Wahl und im Ergebnis die Aufhe­bung, Mängel­be­sei­ti­gung und Wieder­ho­lung“. Zuvor hatte die „Leipziger Volks­zei­tung“ darüber berichtet. Die Freien Wähler monieren, dass viele Stimmen keine Berück­sich­ti­gung finden, weil kleine Parteien an der Sperr­klausel schei­tern. Der Brief sei am Donnerstag einge­gangen, bestä­tigte ein Sprecher des Landtags. Die Freien Wähler kriti­sierten, dass gerade einmal rund 35 Prozent der Wahlbe­rech­tigten das Parla­ment trügen. Große begründet dies damit, dass die Hälfte der Sachsen den Wahlurnen fernblieb und etwa 14 Prozent für Parteien stimmten, die es nicht in den Landtag schafften. „Rund 220 000 Wähler­stimmen sind unter den Tisch gefallen. Das darf uns nicht egal sein“, erklärte Große. Der Vize-Landes­chef und seine Partei sehen die Betei­li­gungs­ge­rech­tig­keit durch die Sperr­klausel verfas­sungs­widrig einge­schränkt. An der Fünf-Prozent-Hürde waren auch die Freien Wähler selbst geschei­tert: Sie erreichten ledig­lich 1,6 Prozent der Zweit­stimmen. Schon während des Wahlkampfs im Juli hatte die Partei einen Einspruch erwogen. Dem Landtag liegen nun nach eigenen Angaben insge­samt 14 Einsprüche vor. Voraus­sicht­lich Mitte November wird ein Wahlprü­fungs­aus­schuss gewählt, der die Beschwerden prüft. Anschlie­ßend entscheidet der Landtag, ob dem jewei­ligen Einspruch statt­ge­geben wird.