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Kassenbonpflicht stößt weiterhin auf Unverständnis

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Die Kassenbonpflicht stößt auch ein Jahr nach ihrer Einführung auf großes Unverständnis bei zahlreichen Händlern in der Lausitz. Wie uns der Bernsdorfer Bäckermeister und Landesobermeister Roland Ermer sagte, benötigen nach wie vor maximal ein Prozent seiner Kunden ein Kassenbon in Papierform. „Was einmal Schwachsinn ist, das bleibt auch Schwachsinn. Der Kassenzettel wird lediglich von denjenigen benötigt, die ihn für die Abrechnung benötigen - alle anderen interessieren sich überhaupt nicht dafür.“ - erklärt Ermer. Bislang habe auch niemand von Amts wegen die Einhaltung der Bonpflicht kontrolliert.

Um Ressourcen zu sparen, wird bei jeder Bestellung nun aber ein digitaler Kassenbon erzeugt, der vom Kunden über einen angezeigten QR-Code auf dem Smartphone abrufbar ist. Dieser würde zwar von den Kunden kaum genutzt – werde aber von den Finanzbehörden als Ausdruck akzeptiert. „Unsere Kassen sind elektronisch gesichert, jeder einzelne Vorgang ist nachvollziehbar und kann vom Finanzamt jederzeit eingesehen werden.“ - so Ermer weiter. Würde bei jeder Bestellung aber ein Bon ausgedruckt, brauche man jeden Tag eine Papierschlange von etwa 117 Kilometer Länge. Das entspricht der Distanz von Dresden bis Leipzig.

Die Händler sind seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, jedem Kunden einen Bon auszudrucken, auch wenn er zum Beispiel nur ein Brötchen kauft. Der Fiskus will so verhindern, dass Umsatzsteuern hinterzogen werden.