++ EIL ++

Kein Schadenersatz für Autofahrer in Königsbrück

Zuletzt aktualisiert:

Kein Schaden­er­satz für Autofahrer in Königs­brück. Das Amtsge­richt Kamenz hat seine Klage abgewiesen. Er hatte von der Stadt 3.500 Euro gefor­dert, weil angeb­lich durch herum­flie­gende Steine bei Mähar­beiten sein Auto beschä­digt worden war. Laut einem Gutachter bestanden am Wagen schon Vorschäden. Der Richter hatte außerdem Zweifel mit Blick auf die Parkpo­si­tion. Der Kläger kann die Entschei­dung anfechten.