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Kein Schadenersatz wegen fehlender Kita-Plätze

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Die Stadt Leipzig muss nicht für Verdienst­aus­fälle bei fehlenden Kita-Plätzen zahlen.Das hat das Oberlan­des­ge­richt in Dresden am Mittwoch entschieden. Geklagt hatten drei Mütter. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kita-Plätzen keinen Betreu­ungs­platz für ihre Klein­kinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Deshalb verlangten sie von der Stadt Schaden­er­satz für den Verdienst­aus­fall.