Kein Schmerzensgeld für schiefe Nase eines Nieskyers
Mit einer schiefen Nase hat sich die Justiz in Görlitz befasst. Ein Mann aus Niesky hatte einen Arzt auf mindestens 5.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger war beim Laufen gestolpert und buchstäblich auf die Nase gefallen. Die Nase wurde immer dicker, sein Kopf tat weh.
Der Arzt tastete das Geruchsorgan ab, machte aber kein Röntgenbild. Ist nicht gebrochen, so der Befund. Der Patient hatte gehofft, dass alles wieder ins Lot kommt. Kam es aber nicht. Nach acht Wochen suchte er einen anderen Arzt auf. Der röntgte die Nase. Sein Befund: gebrochen.
Der Nieskyer klagt seitdem über Beschwerden beim Atmen und – was für ihn offenbar viel schwerer wiegt - er fühlt sich bei der Partnerwahl benachteiligt. Deshalb zog er vor Gericht. Ohne Erfolg. Seine Klage wurde in dieser Woche abgewiesen. Ein Gutachter sah zwar einen Fehler bei der Befunderhebung. Der Arzt in Niesky hätte die Nase röntgen müssen. Doch hätte der Kläger beweisen müssen, dass die Nase gebrochen war, so die Richterin. Auf der Röntgenaufnahme des anderen Arztes sei eine Fraktur nicht erkennbar. Die Richterin stützte sich dabei auf ein extra eingeholtes Gutachten und sah keinen Zusammenhang zwischen dem ersten Befund und den Beschwerden.
Die beklagte Seite hatte den Vorwurf des Klägers zurückgewiesen. Der Arzt habe eindeutig Symptome für eine Prellung festgestellt und keine Hinweise auf einen Bruch. Außerdem sei der Fall verjährt.
Das Urteil ist anfechtbar, Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.