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Kein Schmerzensgeld für Spaziergängerin am Olbersdorfer See

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Eine Spaziergängerin ist mit ihrer Schmerzensgeldforderung von mindestens 5.000 Euro gegen die Gemeinde Olbersdorf gescheitert. Das Landgericht Görlitz wies ihre Klage in dieser Woche ab.  Die Frau war am Olbersdorfer See über einen Steg gelaufen. Bretter hatten sich gelöst. Sie stürzte und zog sich Verletzungen zu. Der Richter erkannte keinen Verstoß der Gemeinde. Sie hatte regelmäßig den Steg kontrolliert – auch zwei Tage vor dem Unfall. Damit sei die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen.