Kein Schmerzensgeld für Theaterbesucherin in Zittau
Eine Zittauerin war bei einem Theaterbesuch gestürzt. Sie wollte 15.000 Euro Schmerzensgeld. Doch daraus wird nichts. Sie unterlag auch in zweiter Instanz. Das Oberlandesgericht Dresden wies gestern ihre Klage gegen das Gerhart-Hauptmann-Theater zurück. Es hätten keine Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage bestanden. Die Frau kann die Entscheidung nicht mehr anfechten.
Der Fall liegt schon fast dreieinhalb Jahre zurück. Die Zittauerin war mit ihrer Tochter und dem Urenkel im Theater. Alle Drei hatten schon Platz genommen. Da stand die Frau noch einmal auf, um für ihren Urenkel ein Sitzkissen zu holen. Als sie wiederkam, sei im Saal plötzlich das Licht ausgegangen. Auf dem Weg zu ihrem Platz stürzte sie und zog sich einen Knochenbruch zu. Nach dem dritten Gong wurde die Saalbeleuchtung ausgeschaltet.