Kein Totschlag in Wiednitz -Urteil in Görlitz
Fast drei Monate zog sich der Prozess am Landgericht Görlitz. Auf der Anklagebank: ein Arbeiter aus Rumänien. Der ursprüngliche Vorwurf: Totschlag. Gestern wurde das Urteil verkündet: vier Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Tat geschah im November vergangenen Jahres in einem Arbeiterwohnheim im Bernsdorfer Ortsteil Wiednitz. Es floss reichlich Alkohol. Und es gab Streit. Eine brisante Mischung. Die Lage eskalierte. Nach Überzeugung des Gerichts schlug der 34-Jährige auf den ein Jahr jüngeren Landsmann ein. Ärzte konnten dessen Leben nicht retten
Der Angeklagte bestritt die Tat. Verteidiger Florian Berthold forderte Freispruch. Für die Verletzungen am Oberkörper, die zum Tod geführt haben, gebe es keine Spuren, die seinem Mandanten hätten zugeordnet werden können. Außerdem waren in der Unterkunft drei weitere Arbeiter. Sie könnten auch für die Tat infrage kommen. Zwei seien aber nicht identifiziert worden. Der Dritte tauchte unter.
Die Staatsanwaltschaft verlangte in ihrem Plädoyer sechseinhalb Jahre Haft. Das Gericht nahm einen minderschweren Fall an und blieb im unteren Strafrahmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.