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Kirschauer Katzenjammer geht in neue Runde

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Der Kirschauer Katzenjammer wird auch in diesem Jahr die Justiz beschäftigen. Nachdem das Amtsgericht Bautzen die Klage abgewiesen hatte, legte die Katzenbesitzerin nun Berufung beim Landgericht ein. Ihre Katze war auf dem Nachbarsgrundstück herum gestromert und dort vom Nachbarshund gebissen worden. Die Klägerin forderte daraufhin von ihrem Nachbarn rund 1.800 Euro für die Tierarzt- und Fahrtkosten.

Beim Amtsgericht Bautzen war die Katzenbesitzerin aus Kirschau abgeblitzt. Der Richter begründete seine Entscheidung so: Zwischen Grundstücksnachbarn gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der eine muss es dulden, dass die Katze des anderen über sein Grundstück läuft – wie auch der Katzenbesitzer dulden muss, dass der Katze möglicherweise etwas zustößt. Das akzeptierte Frauchen nicht. So geht der Fall nun in die nächste Runde.