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Kirschauer Katzenjammer - Richter weist Klage ab

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Katzenbesitzer in der Oberlausitz sollten ihren Liebling lieber einmal mehr im Auge behalten. Denn  streift ihr Vierbeiner auf Nachbars Grundstück und wird von Nachbars Hund gebissen, dann müssen sie das hinnehmen. So urteilte gestern das Amtsgericht Bautzen. Richter Markus Kadenbach wies die Klage einer Katzenbesitzerin aus Kirschau ab.    Katze „Mathilda“ war auf dem benachbarten Grundstück herumgestromert. Nachbarhund „Dallas“ ließ sich nicht lange bitten und biss zu. „Mathilda“   büßte sie ein Stück Schwanz ein und erlitt einen Lungenriss. Die Wunden mussten mehrfach behandelt werden. Frauchen machte den Nachbarn für den Katzenjammer verantwortlich und forderte von ihm rund 1.800 Euro für Tierarzt- und Fahrtkosten. Zu Unrecht, urteilte Richter Markus Kadenbach.  Er  wies die Klage der Katzenbesitzerin aus Kirschau ab.  Seine Begründung:  Zwischen Grundstücksnachbarn gilt das Gebot der gegenseitigen  Rücksichtnahme. Der eine muss es dulden, dass die Katze des anderen über sein Grundstück läuft – wie auch der Katzenbesitzer dulden muss, dass der Katze möglicherweise etwas zustößt.Die Klägerin kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Dann müsste sich das Landgericht Görlitz mit dem Kirschauer Katzenjammer befassen.