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Klage gegen Enteignung von Tagebauwald bei Nochten

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Gegen die Enteignung eines Privatwaldes am Tagebau Nochten ist Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Klage eingereicht worden. Das teilte die Grüne Liga mit. Das Gericht muss nun klären, ob das Waldstück für den Braunkohleabbau weichen muss.  Das Oberbergamt hatte Ende Oktober die Enteignung angeordnet.

Die Grundeigentümer haben Zweifel an der Zulässigkeit.   So sei die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, sagte Rechtsanwalt  Philipp Schulte. Die Grüne Liga ist Pächter des Waldes. Sie unterstützt die Klage. Für die Klärung der Frage auf dem Rechtsweg hatten die Eigentümer Spenden bekommen.

Mit einer gerichtlichen Entscheidung wird in einem halben Jahr gerechnet.