Klage gegen Herrnhut abgewiesen
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Das Landgericht Görlitz hat eine Klage gegen Herrnhut abgewiesen. Das sagte uns eine Gerichtssprecherin. Ein Autofahrer hatte behauptet, dass sein Pkw bei der Grasmahd durch aufgewirbelte „Kleinteile“ beschädigt worden sei und über 2.000 Euro Schadensersatz von der Stadt gefordert. Die Stadtverwaltung wies den Vorwurf zurück. An besagtem Tag seien von der Stadt keine Mäharbeiten erfolgt. Den Gegenbeweis habe der Kläger nicht erbringen können. Berufung zum Oberlandesgericht Dresden ist möglich.