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Klage gegen Landkreis Görlitz abgewiesen

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Das Landgericht Görlitz hat die Klage eines Motorradfahrers gegen den Landkreis abgewiesen. Die Richterin hielt den Vorwurf für nicht zutreffend. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht könne nicht nachgewiesen werden. Es ging um einen Unfall. Der Motorradfahrer war auf der S 124 zwischen Melaune und Reichenbach gestürzt, und zwar in einer Kurve. Er gab den welligen Asphaltbelag als Ursache an und wollte vom Landkreis Görlitz 6.000 Euro Schadensersatz und 140.000 Euro Schmerzensgeld. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann er in Berufung gehen, und zwar beim Oberlandesgericht in Dresden.