Klage im Kirschauer Katzenjammer erneut abgewiesen
Der Streit im Kirschauer Katzenjammer hat ein juristisches Ende gefunden. Die Klägerin hat auch in der zweiten Instanz verloren. Sie war in zweiter Instanz vor das Landgericht Görlitz gezogen. Das wies am vergangenen Freitag die Klage ab. Weitere Rechtsmittel sind nun nicht mehr möglich.
Die Katze der aus Kirschau stammenden Klägerin war auf dem Nachbargrundstück herum gestromert und dort vom Nachbarhund gebissen worden. Die Katzenbesitzerin forderte daraufhin von ihrem Nachbarn rund 1.800 Euro für die Tierarzt- und Fahrtkosten. In erster Instanz hatte das Bautzener Amtsgericht die Klage abgewiesen. Begründung: Zwischen Grundstücksnachbarn gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der eine muss es dulden, dass die Katze des anderen über sein Grundstück läuft – wie auch der Katzenbesitzer dulden muss, dass der Katze möglicherweise etwas zustößt.