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Klempner aus Zittau braucht nicht ins Gefängnis

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Das Landge­richt Görlitz hat einen Klempner aus Zittau zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewäh­rung verur­teilt.  Er hatte Waren, wie z.B. eine Wasser­pumpe und eine Klobrille, im Internet zum Kauf angeboten. Kunden bezahlten, die Artikel erhielten sie aber nicht. Der arbeits­lose Klempner muss außerdem eine Geldstrafe von knapp 400 Euro zahlen, weil er einen Nachbarn belei­digt hatte.  In erster Instanz war er zu einer Gefäng­nis­strafe von drei Jahren und acht Monaten verur­teilt worden.