Klempner aus Zittau braucht nicht ins Gefängnis
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Das Landgericht Görlitz hat einen Klempner aus Zittau zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte Waren, wie z.B. eine Wasserpumpe und eine Klobrille, im Internet zum Kauf angeboten. Kunden bezahlten, die Artikel erhielten sie aber nicht. Der arbeitslose Klempner muss außerdem eine Geldstrafe von knapp 400 Euro zahlen, weil er einen Nachbarn beleidigt hatte. In erster Instanz war er zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.