Königswarthaer wegen Geiselnahme verurteilt
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Das Landgericht Görlitz hat einen 35-jährigen Mann wegen Geiselnahme zu 18 Monate auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte einen anderen Patienten in der Psychiatrie Großschweidnitz in den Schwitzkasten genommen und eine Rasierklinge an dessen Hals gehalten. Damit wollte der Königswarthaer seine Entlassung erzwingen. Dagegen behauptete er, dass die Befreiungsaktion zuvor mit der Geisel abgesprochen gewesen sei. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Der Angeklagte hatte sich selbst wegen Suizid-Gedanken einweisen lassen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, dagegen bestritt der Verteidiger den Vorwurf der Geiselnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.