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Kommunen dürfen NPD-Plakate wegen Volksverhetzung abhängen

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Die NPD-Plakate mit dem Aufdruck: "Migration tötet" dürfen abgenommen werden. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am Donnerstag ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden bestätigt. Die Plakate erfüllen demnach den Tatbestand der Volksverhetzung, teilte ein Gerichtssprecher auf unsere Anfrage mit. Das Oberverwaltungsgericht sei der Auffassung des Dresdner Verwaltungsgerichtes gefolgt. In Zittau sind die Plakate abgenommen worden, die NPD wehrte sich vor Gericht. Das Urteil ist unanfechtbar. Prinzipiell bestehe aber die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde, hieß es.Angriff auf MenschenwürdeMit den Plakaten greife die NPD die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an, begründete das OVG seine Entscheidung. Dieser Teil der Bevölkerung werde „böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören“, heißt es in dem Beschluss (Az.: 3 B 155/19) Die NPD hatte nach eigenen Angaben bundesweit einige Tausend dieser Plakate im Kommunal- und Europawahlkampf aufhängen lassen. Mehrere Kommunen, unter anderem in Sachsen und Thüringen, ordneten an, dass die Plakate wegen ihres Inhalts entfernt werden müssen. Die NPD ging reihenweise mit Eilanträgen bei den Verwaltungsgerichten dagegen vor.Dresdner Rathaus hatte auf Urteil gewartet

Das Dresdner Rathaus hatte bereits Standorte der NPD-Plakate in Dresden registriert und das Urteil aus Bautzen abgewartet. Ein Stadtsprecher hatte vor dem Urteilsspruch am Mittwoch mitgeteilt: "Die Stadt Dresden erhebt gegenwärtig die Standorte der entsprechenden Plakate im Stadtgebiet, um dann gegebenenfalls kurzfristig reagieren zu können."

Update 16:45 Uhr: Dresden entfernt Plakate

Ein Stadtsprecher teilte am Donnerstagnachmittag mit:

"Oberbürgermeister Dirk Hilbert hat heute, Donnerstag, 23. Mai 2019, entschieden, dass die vom Verwaltungsgericht Dresden als volksverhetzend bewerteten Wahlplakate bis heute Nacht 24 Uhr abzuhängen sind. Ein entsprechender Bescheid ist heute an den NPD-Landesverband Sachsen ergangen. Andernfalls wird die Stadtverwaltung die Entfernung der Plakate selbst vornehmen und dem NPD-Landesverband Sachsen die Kosten berechnen.

Zum Hintergrund: Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Beschwerde des NPD-Landesverbandes Sachsen gegen das Abhängen ihrer Plakate durch die Stadt Zittau zurückgewiesen. Diese Entscheidung hatte die Landeshauptstadt Dresden zunächst abgewartet."