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Krankenwagen in Sachsen häufig zu spät

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Dresden (dpa/sn) - Es geht oft um jede Minute oder gar um Leben oder Tod. Rettungs­wagen sollen binnen zwölf Minuten am Einsatzort sein. Doch in Sachsen kommt seit Jahren mehr als jeder achte Rettungs­wagen zu spät - das heißt nicht in der gesetz­lich vorge­schrie­benen Frist. Das haben Recher­chen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ergeben. In den vergan­genen drei Jahren waren im Freistaat keine Zahlen veröf­fent­licht worden.  Das Rettungs­dienst­ge­setz erlaubt bei fünf Prozent der Einsatz­fahrten eine Überschrei­tung der Zeiten. Die Hilfs­frist wird in Sachsen oft nicht einge­halten. Das zeigen Zahlen für verschie­dene Regionen für 2014 - und für die erste Jahres­hälfte 2015 aus dem Innen­mi­nis­te­rium. Demnach schnitt der Landkreis Leipzig am besten ab. Dort kommen über 92 Prozent der Rettungs­dienste inner­halb von zwölf Minuten beim Patienten an. Dagegen kam in Chemnitz und im Erzge­birgs­kreis jeder vierte Rettungs­wagen zu spät. Genaue Zahlen liegen für die acht westli­chen Landkreise in Sachsen vor. Dort sind die Quoten seit Anfang 2014 konstant. Für die östli­chen Landkreise Meißen, Bautzen, Görlitz, Sächsi­sche Schweiz-Osterz­ge­birge und die Stadt Dresden könnten keine aussa­ge­kräf­tigen Zahlen genannt werden, heißt es aus dem Innen­mi­nis­te­rium. Doch auch dort „liegen keine Anhalts­punkte vor, dass in diesen Gebieten relevante Verschlech­te­rungen des Istzu­stands gegen­über den voraus­ge­gan­genen Jahren einge­gangen sind,“ erklärte eine Sprecherin.  Für ganz Sachsen bedeutet dies, dass im Schnitt etwa jeder achte Rettungs­wagen zu spät kommt. Denn in den Jahren 2010 bis 2012 waren im Schnitt nur 87 Prozent der Einsatz­fahr­zeuge frist­gemäß vor Ort. Ab dem Jahr 2013 hatte das Innen­mi­nis­te­rium keine Zahlen mehr veröf­fent­licht. Als Grund dafür nannte die Sprecherin die Inbetrieb­nahme der Integrierten Regio­nal­leit­stellen (IRLS) und damit verbun­dene Schwie­rig­keiten mit der Software.  Mit dieser Begrün­dung wurden auch auf mehrere kleine Anfragen der Grünen keine Zahlen vorge­legt. „An diesen Zahlen wird der Innen­mi­nister sich messen lassen müssen“, erklärte der Landtags­ab­ge­ord­nete Valentin Lippmann, innen­po­li­ti­scher Sprecher der Grünen-Fraktion nun auf dpa-Anfrage. Immerhin habe Markus Ulbig (CDU) als  Minister der obersten Aufsichts­be­hörde die Kontrolle über den Rettungs­dienst und müsse tätig werden, sobald dieser nicht mehr seine gesetz­li­chen Aufgaben erfüllen könne.  Das Einhalten der Frist wird durch die Rettungs­dienste und deren Träger (Kommunen) dokumen­tiert. Zweimal jährlich soll das Innen­mi­nis­te­rium auch über Gründe für die Nicht­ein­hal­tung infor­miert werden. Die Hilfs­frist ist eine plane­ri­sche Vorgabe. „Wird diese nicht einge­halten, dann soll versucht werden nachzu­bes­sern“, sagte Albrecht Scheu­er­mann, Referats­leiter der Rettungs­dienste beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Dort gebe es etwa noch techni­sche Probleme. An der Verbes­se­rung werde aber gearbeitet. Außerdem gebe es Unter­schiede zwischen Stadt und Land bei der Dichte des Rettungs­wa­chen-Netzes. Gerade in den Randge­bieten des Freistaates sei es noch proble­ma­tisch. „Im Erzge­birgs­kreis, im Landkreis Meißen oder im Landkreis Nordsachsen muss noch etwas getan werden“, sagte Scheu­er­mann. Diese Gebiete seien immer wieder in der Diskus­sion. Die Rettungs­wagen kämen dort häufiger zu spät.  Wenn in einer Region mehrfach die Hilfs­frist nicht einge­halten wird, dann werde etwa durch mehr Rettungs­wagen versucht, etwas daran zu ändern. „Im Zweifels­fall muss eben eine neue Rettungs­wache gebaut werden“, erklärt der ASB-Fachmann.