Maskenpflicht überall und nächtliche Ausgangssperre im Kreis Görlitz
Im Kreis Görlitz treten verschärfte Regeln schon übermorgen (Donnerstag, 10.12.) in Kraft. Dann gilt die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum und nicht mehr nur in Fußgängerzonen. Versammlungen sind mit maximal 25 Teilnehmern erlaubt, Besucher in Pflegeheimen müssen einen negativer Corona-Test vorweisen.
Die schon geltenden Ausgangsbeschränkungen werden verschärft.Nachts gilt ab Donnerstag eine Ausgangssperre. „Zwischen 22 und 6 Uhr darf die Wohnung oder das Haus nur bei wenigen triftigen Gründen verlassen werden“, so Karl Ilg, Kommunalamtsleiter in der Kreisverwaltung Görlitz. Dazu zählen berufliche und medizinische Gründe und dringende Besuche bei Angehörigen. Und noch eine Ausnahme: Gottesdienstbesuche in der Zeit vom 24. bis 26. Dezember.
Eingeschränkt werden auch Besuche tagsüber. Was ist noch erlaubt? Dazu heißt es in der Allgemeinverfügung:
Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern sowie Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen und Kranken in der Häuslichkeit sowie die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im Landkreis des Wohnsitzes und der unmittelbar angrenzenden Landkreise; Landkreise (Bei der notwendigen Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger gilt die regionale Begrenzung nicht.)
Und weiter:
Erlaubt sind Zusammenkünfte und Besuche während der Weihnachtsfeiertage im Landkreis des Wohnsitzes und der unmittelbar angrenzenden Landkreise,
Die Kindertageseinrichtungen gehen in den eingeschränkten Betrieb. Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen ihre Hygienekonzepte überarbeiten. Gesang und das Spielen von Blasinstrumenten werden untersagt.
Die zusätzlichen Beschränkungen seien notwendig, um den Betrieb des Gesundheitswesens aufrecht zu erhalten. Die starke Anstieg der Corona-Neuinfektionen im Kreis Görlitz reißt nicht ab. Auch heute wurde wieder eine Inzidenzzahl von knapp 500 erreicht.
Landrat Bernd Lange: „Wenn wir die Zahlen nicht herunterbekommen, geraten unsere Krankenhäuser außer Kontrolle. Wir müssen jetzt reagieren. Andere Landkreise gehen den scharfen Kurs noch nicht mit. Wir marschieren los, damit wir Weihnachten die Chance haben, Maßnahmen zu lockern.“
Die neuen Regelungen gelten bis 4. Januar gelten, voraussichtlich mit Lockerungen zum Weihnachtsfest, jedoch nicht zu Silvester.