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Kreis Görlitz zieht blank

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Der Landkreis Görlitz zieht blank. Die angekündigte Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz  ist beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof eingegangen. Das bestätigte heute das Gericht. Der Kreis sieht sich durch eine weggefallene Regelung in seinem Selbstverwaltungsrecht verletzt und gegenüber anderen Regionen im Freistaat benachteiligt. Dabei geht es um die Finanzierung der überdurchschnittlich hohen Pflege-, Sozial- und Jugendhilfekosten.

Der Kreistag hatte  im vergangenen Jahr dem Land ein Ultimatum  gestellt und nach Ablauf die Verhandlungen mit dem Freistaat für gescheitert erklärt. Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit ist noch nicht absehbar. Das Verfahren könne Jahre dauern, so Landrat Bernd Lange.  

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Finanzbeigeordneter Thomas Gampe