Kreuz und quer durch Strafgesetzbuch gesurft
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Er ist mit seinen Taten kreuz und quer durch das Strafgesetzbuch gesurft. In dieser Woche wurde er in Görlitz verurteilt. Der 35-Jährige erhielt sieben Monate – auf Bewährung. Rund 25 Taten hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt.
Ein Faustschlag, Schwarz mit der Bahn gefahren, lange Finger gemacht, eine Tür eingetreten und eine Schrankwand demoliert – da kam eine ganze Menge zusammen. Seine Freundin wurde für eine Zeugenaussage aus dem Gefängnis vorgeführt. Letztlich kam der Angeklagte glimpflich davon. Der Richter rechnete ihm an, dass er eine Drogentherapie machen will und dass er acht Monate in Untersuchungshaft saß.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.