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Kritik an Bildungs­empfehlung - Richter geben Eltern Recht

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 Der Zugang zu weiter­füh­renden Schulen nach der vierten Klasse muss in Sachsen mögli­cher­weise gesetz­lich neu geregelt werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Dresden hervor. Demnach sehen die Richter für die Bildungs­emp­feh­lung keine ausrei­chende gesetz­liche Grund­lage, wie ein Sprecher des Dresdner Verwal­tungs­ge­richts am Montag sagte. Zuvor hatte die „Sächsi­sche Zeitung“ berichtet. Das Gericht hatte in einem Eilver­fahren Eltern Recht gegeben, die die Bildungs­emp­feh­lung ihrer Tochter angefochten hatten. Das Mädchen hatte demnach keine Empfeh­lung für das Gymna­sium erhalten, weil es den gefor­derten Noten­durch­schnitt von 2,0 in den Fächern Mathe­matik, Deutsch und Sachkunde knapp verfehlt hatte.Das Mädchen könne wegen ihrer Noten aber nicht als ungeeignet für den Besuch des Gymna­siums angesehen werden, hieß es. Die Funkti­ons­fä­hig­keit des Gymna­siums werde durch sie nicht beein­träch­tigt.Das Gericht berief sich zudem auf das sächsi­sche Schul­ge­setz. Darin heißt es, dass die Eltern auf Empfeh­lung der Schule über den Bildungsweg nach der Grund­schule entscheiden. Die Richter monierten, dass der Gesetz­geber diesen Grund­satz nicht ausrei­chend berück­sich­tige. Bisher seien die Krite­rien abhängig gewesen von der jewei­ligen politi­schen Regie­rungs­mehr­heit, so der Gerichts­spre­cher.So wurde etwa der Noten­durch­schnitt bereits von 2,0 auf 2,5 und nun auf aktuell 2,0 geändert. Die Frage der Eignung müsse der parla­men­ta­ri­sche Gesetz­geber daher festlegen - und näher definieren.Die Linke sieht durch den Beschluss das Eltern­recht bei der Bildungs­emp­feh­lung gestärkt. Die Regie­rungs­ko­ali­tion könnte nun in ihrer Schul­ge­setz­no­velle für eine „präzise Zugangs­re­ge­lung“ zum Gymna­sium sorgen, wie sie vom Gericht gefor­dert werde.Die Bildungs­agentur hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Bautzen einge­legt. Diese liege vor, so ein Gerichts­spre­cher. Das Kultus­mi­nis­te­rium wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Erst auf Grund­lage einer OVG-Entschei­dung könnten Schluss­fol­ge­rungen gezogen werden. (DPA)