Kritik an Bildungsempfehlung - Richter geben Eltern Recht
Der Zugang zu weiterführenden Schulen nach der vierten Klasse muss in Sachsen möglicherweise gesetzlich neu geregelt werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor. Demnach sehen die Richter für die Bildungsempfehlung keine ausreichende gesetzliche Grundlage, wie ein Sprecher des Dresdner Verwaltungsgerichts am Montag sagte. Zuvor hatte die „Sächsische Zeitung“ berichtet. Das Gericht hatte in einem Eilverfahren Eltern Recht gegeben, die die Bildungsempfehlung ihrer Tochter angefochten hatten. Das Mädchen hatte demnach keine Empfehlung für das Gymnasium erhalten, weil es den geforderten Notendurchschnitt von 2,0 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde knapp verfehlt hatte.Das Mädchen könne wegen ihrer Noten aber nicht als ungeeignet für den Besuch des Gymnasiums angesehen werden, hieß es. Die Funktionsfähigkeit des Gymnasiums werde durch sie nicht beeinträchtigt.Das Gericht berief sich zudem auf das sächsische Schulgesetz. Darin heißt es, dass die Eltern auf Empfehlung der Schule über den Bildungsweg nach der Grundschule entscheiden. Die Richter monierten, dass der Gesetzgeber diesen Grundsatz nicht ausreichend berücksichtige. Bisher seien die Kriterien abhängig gewesen von der jeweiligen politischen Regierungsmehrheit, so der Gerichtssprecher.So wurde etwa der Notendurchschnitt bereits von 2,0 auf 2,5 und nun auf aktuell 2,0 geändert. Die Frage der Eignung müsse der parlamentarische Gesetzgeber daher festlegen - und näher definieren.Die Linke sieht durch den Beschluss das Elternrecht bei der Bildungsempfehlung gestärkt. Die Regierungskoalition könnte nun in ihrer Schulgesetznovelle für eine „präzise Zugangsregelung“ zum Gymnasium sorgen, wie sie vom Gericht gefordert werde.Die Bildungsagentur hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen eingelegt. Diese liege vor, so ein Gerichtssprecher. Das Kultusministerium wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Erst auf Grundlage einer OVG-Entscheidung könnten Schlussfolgerungen gezogen werden. (DPA)