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Landgericht Görlitz bestätigt Urteil gegen Libyer

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Ein zu gut eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilter Libyer ist am Landgericht Görlitz mit seiner Berufung gescheitert. Seine Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Asylbewerber hatte in Görlitzer Einkaufsmärkten mehrere Diebstähle begangen. Hinzu kommen  Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Schwarzfahren.