Landgericht weist Klage gegen Görlitzer Kaufhausbesitzer ab
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Er war im Dezember 2022 auf der Außentreppe des Görlitzer Parkhauses am City-Center Frauentor gestürzt und wollte 15.000 Euro Schmerzensgeld von Eigentümer Winfried Stöcker. Das Landgericht Görlitz hat die Klage eines Polen gegen den Kaufhausbesitzer abgewiesen. Der Mann hatte der Stöcker Kaufhaus GmbH vorgeworfen, nicht auf die Rutschgefahr bei Schnee und Eis hingewiesen zu haben.
Das sah die Richterin anders. Er hätte die Treppe im Parkhaus nutzen können und nicht die offene Eisengittertreppe. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege nicht vor. Auch die zusätzlichen Kosten von 10.000 Euro für Behandlungs- und Transportkosten muss der Eigentümer nicht zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.