Landkreis Görlitz scheitert mit Finanzklage - wie weiter?
Der Landkreis Görlitz ist beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die vor mehr als zwei Jahren eingereichte Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz ist abgewiesen worden. Dem Landkreis sei es nicht gelungen, ausreichend darzulegen, welche konkreten Aufgaben gefährdet seien, zitiert das Landratsamt sinngemäß aus dem Urteil. Der Kreis Görlitz hatte geklagt, weil er sich durch seine überdurchschnittlich hohen Sozialausgaben gegenüber anderen Regionen in Sachsen benachteiligt sieht. Er fordert eine gerechte Verteilung der Mittel durch den Freistaat.
Landrat Stephan Meyer (CDU) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung der Verfassungsrichter: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass es uns nicht gelungen ist, den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen von der dramatischen Entwicklung unserer Finanzlage zu überzeugen. Immerhin beklagen mittlerweile alle Landkreise in Sachsen ihre defizitäre Lage, die sie längst nicht mehr in die Lage versetzt, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Wir vertrauen deshalb nun umso mehr darauf, dass der Freistaat mit dem nun kommenden Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2025 ein deutliches Zeichen setzt. Die Landkreise müssen mit den Geldern ausgestattet werden, um ihre Aufgaben angemessen erfüllen zu können, die durch die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene beschlossen wurden.“ Andernfalls bleibe nur ein erneuter Gang zum Verfassungsgerichtshof.